Feststellanlagen Planung Montage Abnahme Wartung Service

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Warum Feststellanlagen?

Geregelt ist dies in der Musterbauordnung (MBO)

§ 3 Allgemeine Anforderungen

(1) Bauliche Anlagen …. sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

§ 17 Brandschutz

(1) Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, daß der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Diese wurde in alle Landesbauordnungen übernommen (LBO)

Bitte Fragen Sie uns an! anfrage@feststellanlagen.eu

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